Nichts, denn nicht die IPs sind das Problem, sondern die Cookies. Sonst würden Seitenbetreiber direkt ihre Logfiles auswerten und keine Dienste wie Google Analytics nutzen. Soviel sollte jedem klar sein.
| Wikipedia |
| Datengenauigkeit besagt wie genau die Technologie eine einzelne IP-Adresse der Region (Land, Bundesland, Stadt) zurechnen kann. Mögliche Zielwerte liegen über 95 % auf Stadtebene. Wesentlichen Einfluss hat der Anteil der AOL-Nutzer innerhalb der Zielgruppe des Angebots, denn das AOL-Netz lässt sich nur auf Länderebene zuverlässig identifizieren. Ebenso wichtig sind weitere Parameter wie die Identifikation von Proxys, Firmenservern und Bandbreiten, Längen- und Breitengraden, Domains. |
Nichts, denn selbst wenn man eine explizite Erlaubnis einholt (z.B. über den Browser), so dauert es nicht lange und die Besucher wählen “alle Cookies annehmen” oder “alle Cookies ablehnen” aus, denn niemand hat Lust ständig Cookies manuell zu bestätigen. Lehnen sie grundsätzlich alle Cookies ab, werden sie viele Seiten nicht mehr nutzen können. Jeder Blog und jede Community arbeitet mit Cookies, um Anmeldedaten komfortabel zu speichern. Entsprechend groß wird der Anteil derer sein, die Cookies genauso wie heute grundsätzlich akzeptieren.
Der Besucher könnte ja pauschal die Cookies von Drittanbietern wie Google Analytics unterbinden. Allerdings gibt es da ein kleines Problem. 85% aller Internetnutzer benutzen Google. Faktisch haben die Nutzer also schon Cookies erlaubt, bevor sie auf eine Seite eines anderen Seitenbetreibers kommen.
Im Grunde kann man nur Gesetze schaffen, die die Verbindung von Bewegungsdaten mit Personendaten untersagen oder das Anlegen von Bewegungsdaten grundsätzlich verbietet.
Nur bleibt da immer noch das Problem, dass die Vorratsdatenspeicherung genau das macht, was den Seitenbetreibern untersagt werden soll. Sie macht es möglich, dass zahlreiche Unternehmen in Deutschland Bewegungsdaten mit Personendaten verbinden können.
In meinen Augen kann also kein Gesetz geschaffen werden, wenn parallel ein Gesetz existiert, dass genau das explizit erlaubt.
Weitere Artikel zu dem Thema:
Basic Thinking:
http://www.basicthinking.de/blog/2009/11/25/website-betreiber-irritiert-50-000-euro-strafe-fuer-den-einsatz-von-google-analytics/
Hier konzentriert man sich auch auf die IP, statt auf die Kombination von Bewegungsdaten und Personendaten.
Zeit:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2009-11/google-analytics-datenschutz
Inhaltlich bezieht sich Basic Thinking wohl auf den Zeit-Artikel. Aus dem ergibt sich ebenfalls, dass es sich nur um die IP-Adresse drehen würde. Falls die Datenschützer Erfolg haben bei dem “Verbot” der IP-Speicherung sei ihnen bereits jetzt gesagt, dass die Statistikdienste stattdessen durchlaufende Besuchernummern nehmen werden und das Problem nach wie vor vorhanden wäre.
Datenschützer Peter Schaar:
http://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?p=3711#post3711
Inhaltlich bezieht sich der Datenschützer auch nur auf die IP-Adressen.